Es ist der beste Weg bei gleichbleibendem Leistungsniveau Beiträge zu sparen. FAQ
In der PKV kommt es regelmäßig zu Beitragsanpassungen. Die Antwort: ein Tarifwechsel nach § 204.
Die PKV-Versicherer sehen solche Umstellungen nicht gerne, da ihnen dadurch Beiträge genommen werden. Deshalb wird Ihnen die PKV nicht die optimalen Tarife anbieten. Hier kommt dann ein unabhängiger Berater mit seiner Expertise ins Spiel.
Ihre Alterungsrückstellungen bleiben Ihnen bei einem Tarifwechsel vollumfänglich erhalten.
Die Beitragsreduzierung greift bereits ab dem nächsten Monat.
Nein, es erfolgt kein Versicherungswechsel.
Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen hat und dies dann nur in Form eines Fragebogens.
Ihre Rechte bleiben Ihnen erhalten, dies gewährleistet der § 204 VVG. Ein Beispiel: Für die Beitragsrückerstattung werden die leistungsfreien Jahre natürlich angerechnet.
Das kommt immer auf den Versicherer an, aber i. d. R. dauert Umstellungen 2- 6 Wochen.
Gerade für ältere Versicherte ist ein Tarifwechsel sehr lukrativ. Da die Gesundheitsprüfung sich nur auf Mehrleistungen im neuen Tarif bezieht, können auch Versicherte mit Vorerkrankungen erfolgreich den Tarif wechseln.
Ja, das können Sie. Mit gezielten Folgeumstellungen generieren wir immer wieder für unsere Mandanten in den Folgejahren weitere Einsparungen.
Wichtig ist jedoch, dies schon bei der ersten Umstellung im Hinterkopf zu haben, siehe Reiter Folgeumstellungen!
Hierfür gibt es keinen festen Zeitpunkt. Daher benötigen Sie einen Profi an Ihrer Seite, der einerseits stets das Marktgeschehen im Blick hat und andererseits systematisch in einem gewissen Rhythmus eine erneute Recherche für Sie startet. Wir als Makler verstehen uns hier als Dienstleister und überprüfen dies für Sie regelmäßig. Versprochen!
Ja. Wir beraten sie vollumfänglich zu Ihrem PKV-Versicherungsvertrag durch unsere Spezialisten in diesem Bereich. Sie erhalten eine kostenlose Kundenbetreuung, diese umfasst auch die Zusatzversicherung.
Bei einem Wechsel des Versicherers verlieren Sie Ihre bis dato angesammelten Alterungsrückstellungen. Erst Verträge, die ab 2009 geschlossen wurden können einen Teil der Rückstellungen mitnehmen zum neuen Versicherer.
Sofern ein Vertrag bei einem PKV -Versicherer besteht, lohnt sich grundsätzliche eine Prüfung für einen Tarifwechsel.
Wir beraten telefonisch, online und persönlich!
Nein, das Beratungsgespräch und auch die Ihnen zu Verfügung gestellte Expertise sind für Sie komplett kostenfrei. Lediglich bei einer erfolgreichen Umstellung greift eine mit Ihnen im Vorfeld abgestimmte Honorarvereinbarung.
Das heißt, sollte Ihnen unser Vorschlag nicht gefallen, zahlen Sie rein gar nichts auch keine versteckten Gebühren oder Pauschalen. Wir vertrauen darauf, dass Sie unsere Fachkompetenz erkennen und wir gemeinsam den Weg bis zum Ende gehen, um für Sie die beste Lösung zu finden.